Verwaltervertrag
Der Umfang unserer Leistungen und die Vergütung werden in einem individuell angepassten Verwaltungsvertrag geregelt. Hier können über die enthaltenen Grundleistungen hinaus auch weitere Leistungen vereinbart werden.
Übernahme einer bestehenden Verwaltung
Voraussetzung für die Übernahme bzw. Fortsetzung einer bestehenden Verwaltung ist ein ordnungsgemäßer Abschluss inklusive einer Übergabe der bisherigen Verwaltungsgeschäfte. In diesem Fall kann die Verwaltung ohne weitere Aufwendungen übernommen werden.
Bei Objekten, für die eine Verwaltung von Grund auf einzurichten ist, wird diese Leistung separat vereinbart. Dies gilt gleichermaßen, wenn eine bestehende Verwaltung übernommen werden soll, die nicht ordnungsgemäß geführt wurde.
Preisübersicht
Die Vergütung des Verwalters ist ein Entgelt für die erbrachte Dienstleistung, die durch Güte und Umfang bestimmt wird. Wir kalkulieren unsere Gebühren grundsätzlich nach den Gegebenheiten des Objektes.
Orientierungswert (Mittelwert)
monatlich pro Wohneinheit (zzgl. gesetzl. MwSt.)
Je nach Umfang der vereinbarten Leistungen sowie Größe und Zustand des Objektes können diese Werte individuell variieren. Nach Kenntnis des Objektes unterbreiten wir Ihnen gerne ein verbindliches Angebot.
Vom Verwaltervertrag nicht abgedeckte Leistungen müssen gesondert beauftragt werden. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand.