WEG-Verwaltung
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums in einer Wohnungseigentumsanlage steht laut Gesetz allen Eigentümern gemeinsam zu. Diese Aufgabe kann sinnvoll nur von einer erfahrenen Institution – dem Verwalter – ausgeführt werden.
Das Wohnungseigentumsgesetz sieht dafür einen Verwalter vor, dessen Bestellung nicht ausgeschlossen werden darf. Für die Verwaltung des Sondereigentums (Wohn- bzw. Gewerberäume) kann ein zusätzlicher Auftrag erteilt werden.
Aufgaben und Befugnisse
Die Leistungen teilen sich auf in die gesetzlichen Grundleistungen gemäß WEG und die Zusatzleistungen, die im Verwaltervertrag frei ausgehandelt werden können.
Grundleistungen gemäß Wohnungseigentumsgesetz
Die Grundleistungen werden im WEG geregelt und umfassen unter anderem:
- Abrechnung der Nebenkosten & Wohngeldzahlungen
- Erstellung eines Wirtschaftsplans
- Anlage der Instandhaltungsrücklage
- Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
- Ordnungsgemäße Buchung aller Geldbewegungen
- Abschluss von Besorgungs-, Versicherungs- und Wartungsverträgen
- Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung
- Veranlassen notwendiger Instandhaltungen & Wartungsarbeiten
- Ausschreibung und Vergabe von Instandsetzungsmaßnahmen
- Regelmäßige Begehung und Kontrolle des Objektes
- Beratung bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen
- Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen